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Letzte Aktualisierung:
16.08.2011 11:34
Häufig gestellte Fragen
Haben freiberufliche tätige, niedersächsische Hebammen die Pflicht Qualitätsmanagement und/oder Qualitätssicherung zu betreiben?
Diese Frage wird häufig gestellt. Die Hinweise finden sich für alle zugänglich im Niedersächsischen Hebammengesetz (2004) und in dem Vertrag zur "Versorgung mit Hebammenhilfe nach 134a SGB V" (2007) auf dessen Grundlage jede Hebamme ihre Leistungen erbringt.
Das niedersächsische Hebammengesetz
Im Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufes (NHebG vom 19.2.2004) heißt es:
"(1) Hebammen sind verpflichtet, ihrem Beruf entsprechend ....gewissenhaft aus zu üben und dabei Qualitätssicherungsmaßnahmen durch zu führen. Soweit für die QS anerkannte fachliche Regeln vorhanden sind, müssen die Maßnahmen diesen entsprechen."
Für alle niedersächsischen Hebammen verbindlich, heißt es weiter im § 7 (Meldepflichten) des Niedersächsischen Hebammengesetzes vom 19. Februar 2004 in Absatz 1, Nummer 7, dass jährlich die Teilnahme an der Qualitätssicherung für außerklinische Geburtshilfe, Schwangerschaftsbetreuung und Wochenpflege, dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss . Die Vordrucke erhält jede Hebamme von ihrem örtlichen Gesundheitsamt.
Im Meldevordruck sind Angaben für außerklinische Geburtshilfe, Schwangerschafts-betreuung und Wochenpflege vorgesehen (jeweils anzukreuzen ja oder nein) Jede Kollegin , die mit dem Handbuch arbeitet und einen Qualitätszirkel besucht, kreuzt ein ja bei Wochenbett an.
Qualitätsmanagement oder Qualitätssicherung, wer kennt sich aus?
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung haben viele Schnittstellen. Qualitätsplanung- Beurteilung- Kontrolle und Lenkung (Sperl, Dieter; Qualitätssicherung in der Pflege, Hannover, 1994, S.64 ff) sowie Datensammlung und Qualitätszirkelarbeit sind üblicherweise in der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen enthalten.
So fasst der Hebammenverband Niedersachsen e. V. ( www.hebammen-niedersachsen.de ) den Gesetzestext auf und stellt die dazu notwendige Qualitätsentwicklungsstruktur wie Lenkungsgruppe, QMB, Handbuch, Qualitätszirkel, Moderatorinnenenfortbildung und Qualitätssiegel zur Verfügung. Die Freiwilligkeit zur Teilnahme wird im Gesetz gerne mit dem Wörtchen "können" gekennzeichnet. Im NHebG steht zur QS "sind verpflichtet" ( § 2 ) und "haben anzuzeigen" ( § 7 ) und ist damit eindeutig.
Für die Überprüfung der Einhaltung sind die jeweiligen niedersächsischen Gesundheitsämter zuständig. Das variiert bekanntermaßen je nach Kompetenz der Behörde, analog der Fortbildungsverpflichtung, die auch nicht einheitlich überprüft wird.
Der Versorgungsvertrag von 2007
In § 7 des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gem. § 134a SGB V wird der Nachweis über Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität eingefordert. Dort heißt es: "Di e Hebamme ist gemäß der jeweiligen Berufsordnung der Hebammen verpflichtet, an Qualitätssicherungsmaßnahmen und an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen."
In dem zitierten Versorgungsvertrag nach §134a SGB V steht sinngemäß, dass die Landesverbände der Krankenkassen die Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten überprüfen. Damit ist jede einzelne Hebamme in Deutschland, die mit Krankenkassen abrechnet, gemeint.
Fazit
Das ist alles in allem unbefriedigend und schwammig, da noch keine konkreten fachlichen Vorgaben in dem Vertrag und im niedersächsischen Hebammengesetz enthalten sind. Glücklicherweise, meint der Hebammenverband Niedersachsen. So stehen alle Optionen, ein für die Hebammenarbeit relevantes, praxisnahes und kostengünstiges Qualitätssysteme auf der Grundlage weltweit verbindlicher Regeln der Qualitätsentwicklung zu präsentieren, noch offen. Mit dem Qualitätsmodell Wochenbett sind alle gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben abgedeckt. Eine Verpflichtung zur Zertifizierung besteht zur Zeit nicht.
Was ist das Qualitätshandbuch Wochenbett?
Der Hebammenverband Nds. hat zur Verbesserung der Qualität im Wochenbett ein System entwickelt, welches zur Landestagung in Bremen am 01.07.2008 vorgestellt wurde. Mit dem Qualitätshandbuch erhalten die Hebammen eine ansprechend gestaltete Papierform des Buches, einen Online-Zugang zu den nützlichen Qualitätsdokumenten zur eigenen Verwendung im Word Format und die Berechtigung an einem Schulungstag zur Nutzung des Handbuches teilzunehmen. Bislang sind 500 Handbücher in Niedersachsen und anderen Bundesländern verteilt und es gibt viel Lob und Anerkennung für das Werk.
Was bringt mir das Qualitätshandbuch für meine Wochenbettbetreuung?
Die Herausforderung für die Hebamme besteht darin, die Qualität für alle sichtbar zu machen und den gesundheitspräventiven Nutzen für die Gesellschaft zu betonen. All diese Anforderungen erfüllt das Handbuch "Planen -Handeln -Messen-Verbessern" das in der Zeit von 2006 bis 2008 unter der Beteiligung von fast 250 praktisch arbeitenden Hebammenkolleginnen in Niedersachsen entstanden ist.
Was ist ein Qualitätszirkel?
In ganz Niedersachsen treffen sich zur Zeit 31 aktive Qualitätszirkel in Abständen von 6-8 Wochen, um zu den 6 Qualitätsbereichen des Handbuchs und den selbst entwickelten Qualitätszielen zu arbeiten. Die Treffen dauern in der Regel 2-3 Stunden und werden moderiert. Die 3 bis maximal 8 Teilnehmerinnen zahlen pro Treffen einen Organisationsbeitrag von 12,50 € an die Moderatorin und erhalten die schriftlichen Arbeitsergebnisse zu ihrer eigenen Verwendung. Die Ergebnisse werden nach Bearbeitung durch die QMB auf der Homepage veröffentlicht. Die Teilnehmerinnen unterstützten und vernetzen sich und vertreten sich in ihrer Region gegenseitig. Der Besuch eines Qualitätszirkels ist nützlich, wenn die Hebamme das Qualitätssiegel des Hebammenverbandes Niedersachsen zur Wochenbettbetreuung erhalten will.
Auskunft erteilt die Qualitätsmanagementbeauftragte des Hebammenverbandes Niedersachsen Gabriele Stenz: nds-bildung-qualitaet@gmx.net
Was ist ein Qualitätssiegel und wozu brauche ich es?
Ein Qualitätssiegel zeigt der Öffentlichkeit, wie Hebammen ihren Auftrag in der Wochenbettbetreuung verstehen und stellt das Profil der Hebamme, die mit dem Siegel arbeitet, deutlich heraus. Es bedeutet Sicherheit für die Hebammen, Eltern und Kooperationspartner. Leistungen können verglichen und dargestellt werden. Darauf wird es in Zukunft in der Diskussion mit den Leistungsträgern und der Gesundheitspolitik ankommen. Der weitere Vorteil eines Qualitätssiegels besteht in der Möglichkeit eines Zusammenschlusses von vielen Hebammen und damit einer vereinheitlichten und vereinfachten Prüfung. Über das Qualitätssiegel, welches der Hebammenverband Niedersachsen durch ein unabhängiges Institut, der ZQ GmbH Hannover, erteilen lässt, wird in den Schulungen ausführlich berichtet.
Wie komme ich an das Handbuch?
Das Handbuch erwerben Sie per Faxformular. Hier können Sie das Bestellformular auf Ihrer Festplatte speichern - [Download Bestellformular...]
Der niedersächsische Landesverband bietet das Handbuch inkl. einer Tagesschulung und Online-Zugang (für Musterdokumente/Formulare) zum Selbstkostenpreis von 130,00 € an.
Nach Eingang der Zahlung zzgl. 2,00 € Versand auf das unten angegebene Konto wird Ihnen das Handbuch zugeschickt.
Commerzbank Cloppenburg / Hebammenverband Niedersachsen
Verwendungszweck: Qualitätshandbuch/ Mitgliednummer
Konto: 433 330 801 BLZ: 290 400 90
Der nächste Schritt ist, sich auf der Homepage einen geeigneten Schulungstermin herauszusuchen und mit dem Anmeldeabschnitt des Flyers zu buchen.
Melden sich mind. 10 Kolleginnen aus einer Region an, ist es nach Absprache auch möglich, die Schulung vor Ort durchzuführen (Checkliste Schulung vor Ort). Wir führen die Schulung in allen Bundesländern durch.
Was ist wenn ich keine niedersächsische Hebamme bin?
Interessierte Kolleginnen aus anderen Bundesländern sind herzlich eingeladen, auch an unseren Schulungen teilzunehmen und das Handbuch inkl. Online-Zugang zu erwerben. Kolleginnen ohne jegliche Verbandszugehörigkeit zahlen 250,00 €. Sie können das Qualitätssiegel nicht erhalten, da die Mitgliedchaft im Berufsverband eine der Qualitätsanforderungen ist.
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